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Schadensmeldungen Mure
Meldung der Schäden und Antragstellung für eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds
WICHTIG:
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden ist spätestens innerhalb eines 1/2 Jahres ab Schadenseintritt zu stellen.
Alle privaten Elementarschäden sind grundsätzlich bei der Gemeinde zu melden und bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.
Antragstellung muss spätestens innerhalb eines 1/2 Jahres ab Schadenseintritt erfolgen!!
Die folgenden Unterlagen bzw. Formulare dienen als Hilfestellung bei der Erhebung und Antragstellung von Elementarschäden:
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Inventaraufstellung
Auflistung beschädigter Sachgegenstände (Inventar, Maschinen, Geräte, etc.) für die Feststellung des Schadens. -
Eigenleistungsaufstellung
Auflistung von Arbeits- und Maschinenstunden im Zuge der Schadensbehebung. -
Rechnungsaufstellung
Auflistung der Rechnungen für die Wiederherstellung und Wiederbeschaffung von beschädigten Sachgegenständen (Inventar, Maschinen, Geräte, etc.).
allfällige Kontaktaufnahme bei
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landwirtschaftlichen Schäden mit der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer
http://www.lk-tirol.info/ -
forstwirtschaftlichen Schäden mit der zuständigen Bezirksforstinspektion
http://www.tirol.gv.at/themen/umwelt/wald/organisation/ - almwirtschaftlichen Schäden mit dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Agrarwirtschaft
Schadenschätzung für eingetretene Schäden im land-, forst- und almwirtschaftlichen Bereich
Lageplan
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