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Steuerbuch 2013

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Informationen aus erster Hand !

Mit Ihrer Arbeitnehmer/innenveranlagung können Sie sich bares Geld zurückholen: zum Beispiel für den Urlaub oder als Finanzspritze zum Haushaltsgeld. Doch obwohl durchschnittlich 300 bis 500 Euro ausbezahlt werden, lassen geschätzte 500.000 bis zu einer Million Österreicher/innen ihr Geld liegen. Dabei ist es einfach, zu viel bezahlte Steuer zurück zu bekommen.

Mit dem Steuerbuch bestens informiert

Mit dem Steuerbuch bietet die österreichische Finanzverwaltung seit nunmehr mehr als 10 Jahren die wichtigsten Informationen und Tipps zur Arbeitnehmer/innenveranlagung im handlichen Format zum Nachschlagen der häufigsten Steuerfragen an. Das jährlich aktualisierte und neu aufgelegte Steuerbuch liegt vor Ort in den Finanzämtern auf; kann aber auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen als e-Book gelesen und gratis heruntergeladen sowie als Publikation bestellt werden.

Mit dem kleinen „Ableger“ des Steuerbuchs, den „Steuertipps“, können Sie sich Bürgerinnen und Bürger einen besonders schnellen Überblick verschaffen, wo Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen können. Denn das österreichische Steuersystem bietet zahlreiche Möglichkeiten, Ausgaben geltend zu machen und Kosten abzuschreiben.

Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Absetzbar sind – unter bestimmten Voraussetzungen – Sonderausgaben (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, Kirchenbeitrag, Wohnraumsanierung, Spenden), außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten oder Kinderbetreuungskosten) und Werbungskosten (z.B. Computer, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Umschulungen, Kosten für beruflich veranlasste Telefonate, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge).

Viele Arbeitnehmer/innen nehmen sie nicht in Anspruch, weil sie darauf vergessen oder zu wenig informiert sind. Denken Sie daran und sammeln Sie im Laufe des Kalenderjahres entsprechende Rechnungen von allen Ausgaben, die in Frage kommen. Beachten Sie auch, die Belege aufzubewahren! Sie müssen sie auf Anfrage der Behörde vorlegen können.

Wie sichere ich mir meine Steuer-Vorteile?

Wenn Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben für das abgelaufene Kalenderjahr feststehen, können Sie einen Antrag auf Arbeitnehmer/innenveranlagung machen. Ihr Arbeitgeber hat den Lohnzettel für das abgelaufene Jahr bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln – ab diesem Zeitpunkt können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern Ihren Antrag bearbeiten. Insgesamt haben Sie fünf Jahre Zeit, um Ihre Arbeitnehmer/innenveranlagung einzureichen (der Antrag für 2008 kann also bis Ende 2013 gestellt werden). Das entsprechende Formular L1 (in Zusammenhang mit Kindern das Formular L1k) können Sie entweder elektronisch über www.finanzonline.at oder per Post an Ihr zuständiges Wohnsitz-Finanzamt schicken oder direkt beim Finanzamt abgeben.

Infobox [als Kästchen ausgeführt]

Informationen zur Arbeitnehmer/innenveranlagung finden Sie im jährlich erscheinenden Steuerbuch. Besonders kompakt sind die wichtigsten Tipps im Folder „Steuertipps“ zusammengefasst. Einen Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen rund um FinanzOnline finden Sie in unserem Folder „FinanzOnline – Mit einem Klick Geld zurück“. Alle Folder stehen Ihnen auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at zum Download bereit bzw. können auch kostenlos bestellt werden.

Möchten Sie Ihre Fragen lieber persönlich stellen, steht Ihnen das Bürgerservice des Finanzministeriums unter 0810 001 228 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr bzw. unter buergerservice@bmf.gv.at zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FinanzOnline-Hotline helfen Ihnen außerdem bei Fragen zu FinanzOnline gerne unter 0810 221 100 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr weiter.


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