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Förderungen für Lehrlinge

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Übernahme der Kosten für Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung

  • Coaching für Lehrlinge
  • Kostenlose Wiederholungsprüfung

Die Lehrlingsförderungen des Bundes haben das Ziel, Lehrlinge bei ihrer Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung optimal zu unterstützen. Gefördert werden Lehrlinge, welche einen Lehrvertrag nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) abgeschlossen haben.
Lehrlinge von Bund, Länder, Gemeinden, politischen Parteien und in selbständigen Ausbildungseinrichtungen können nicht gefördert werden.

Coaching für Lehrlinge:

„Wer sich gut vorbereitet hat, braucht keine Angst vor einer Prüfung zu haben!“ – leichter gesagt als getan. Wer kennt das nicht: Nasse Hände, das Herz rast, der Prüfer fragt – und man bringt kein Wort heraus. Und das, obwohl man sich sehr gut vorbereitet hat. Prüfungsangst ist bis zu einem gewissen Grad normal. Wenn die Angst aber zu Blockaden führt, bedarf es einer gezielten Betreuung. Dafür ist das für Lehrlinge kostenlose Coaching wie geschaffen.

Zum Coaching kommt man ganz einfach: Coachingantrag auf www.lehre-foerdern.at ausfüllen und direkt vom Computer aus versenden. Innerhalb von 48 Stunden nimmt ein Coach Kontakt mit dem Lehrling auf.
Übrigens: Coaching ist Vertrauenssache – vom Coaching erfahren weder der Lehrbetrieb noch Verwandte und Bekannte. Außerdem kann das Coaching auch bei anderen Problemlagen (z.B. Schwierigkeiten in der Schule oder im privaten Umfeld) in Anspruch genommen werden.

Übernahme der Kosten für Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung:

Der Bund übernimmt die gesamte Teilnahmegebühr für eine Kursteilnahme bis zu einer Höhe von € 250,00 inkl. MwSt. pro Kurs. Selbstverständlich ist es möglich, mehrere Vorbereitungskurse zu besuchen. Gefördert werden Kurse, welche ausschließlich der Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung dienen. Information darüber, ob ein Kurs gefördert wird, erhält man im Förderservice der Lehrlingsstelle. Wichtig: sofort nach Absolvierung des Kurses einen Förderantrag ausfüllen (Förderanträge erhält man entweder bei den Kursanbietern oder unter www.lehre-foerdern.at) und spätestens bis 3 Monate nach Kursende einreichen.

Und wenn es beim ersten Anlauf nicht geklappt hat:

Sollte es beim ersten Antritt zur Lehrabschlussprüfung nicht geklappt haben und ein nochmaliger Antritt notwendig sein, trägt der Bund sowohl die Prüfungsgebühr als auch die Kosten für erforderliche – von der Prüfungsstelle gestellte – Prüfungsmaterialien. Weitere Infos rund um den nochmaligen Antritt erhält man beim Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol.

Information und Kontakt:
Wirtschaftskammer Tirol
Lehrlingsstelle – Förderservice
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
T: 05 90 90 5-3333
M: lehre.foerdern@wktirol.at
W: www.lehre-foerdern.at


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