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Ist Bad Häring ein Luftkurort? Ja oder Nein?
Es wird zwar oft behauptet, dass Bad Häring ein "Luftkurort" ist, aber, ob diese Bezeichnung richtig ist, erfahren Sie hier!
Die richtige Antwort lautet: Nein, Bad Häring ist kein Luftkurort sondern ein Bäderkurort!
Die Gemeinde Bad Häring wurde gemäß § 12 Abs. 2 des Tiroler Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGBl. Nr. 55/1961 i. d. F. der Gesetze LGBl. Nr. 53/1977 und LGBl. 5/1996 als Kurort anerkannt.
Als Name des Kurortes wurde gemäß § 12 Abs. 2 leg. cit. "Bad Häring", als dessen Beizeichnung gemäß § 12 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 1 lit. d leg cit. "Bäderkurort (Schwefelheilbad)" bestimmt.
Quelle: Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung, Zahl Vd-San-10.023/13, vom 19.06.1996
Ihr Bürgermeister
Hermann Ritzer
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