»vivomondo / »Aktuell / »News / »Chronik & Wissen / Öffentliche Kundmachung - Perchten- und Krampusgruppen 2009  

Öffentliche Kundmachung - Perchten- und Krampusgruppen 2009

Currently 3/5 Stars.

Die Ausrüstung der Perchten- und Krampusgruppen (zB. Verwendung überlanger Hörner, Verwendung pyrotechnischer Artikel) hat sich in den letzten Jahren immer weiter entwickelt. Zudem ist es immer wieder zu gefährlichen Situationen während der Aufführungen gekommen. Aus diesem Grunde wurden bereits im Vorjahr entsprechende Verbote und Reglementierungen zur Sicherheit von Besuchern aber auch der Perchtengruppen selbst erlassen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den letzten Jahren durchgeführten Perchten- und Krampusveranstaltungen NICHT als Brauchtum im Sinne des § 4 Abs. 2 lit. f Tiroler Veranstaltungsgesetz anzusehen sind. Weiters wird darauf hingewiesen, dass derartige Veranstaltungen bei der Behörde bis längstens 20. November 2009 anzumelden sind.

In diesem Zusammenhang ersuchen wir um Verständnis dafür, dass den jeweiligen Veranstaltern im Veranstaltungsbescheid zur Vermeidung von Gefahren für Leben, Gesundheit von Menschen und Sicherheit von Sachen sowie zur Vermeidung von Belästigungen durch Lärm, Geruch, Rauch, Erschütterung, Wärme, Lichteinwirkungen oder Schwingungen gem. § 8 (1) im Zusammenhang mit § 3 Abs (1) Tiroler Veranstaltungsgesetz für das Perchten- und Krampuslaufen in Wörgl neben weiteren Auflagen nachstehend angeführte Maßnahmen, welche auf allen öffentlichen und allgemein zugänglichen privaten Flächen einzuhalten sind, bescheidmäßig auferlegt werden:

Das Perchten- und Krampuslaufen ist nur am 05. Dezember 2009 in der Zeit zwischen 15.00 – 22.00 Uhr gestattet.

Die Perchtenmasken dürfen nur mit Hörnern bestückt sein, welche eine Länge von max. 40cm aufweisen. Ausnahmebewilligungen hiervon können mittels Bescheid dann erteilt werden, wenn durch Anbringung einer massiven und standsicheren Abzäunung sicher gestellt wird, dass es zu keinen Berührungen zwischen Perchten und Zuschauern kommen kann.

Die Verwendung von Reiz-, rauch- oder nebelerzeugenden pyrotechnischen Artikeln aller Klassen – ausgenommen Bengalfeuer in geschlossenen Behältnissen - sind verboten. Bei Verwendung von offenen Feuern ist durch Anbringung einer standsicheren Schutzvorrichtung sicher zu stellen, dass kein Funkenflug möglich ist.

Foto: Privat


Lageplan

Du kannst den Lageplan jederzeit einblenden bzw. ausblenden.

ACHTUNG:
Die Anzeige des Lageplans verlangsamt die Ladezeiten auf vivomondo.com. Wir empfehlen, den Lageplan nur bei einer schnellen Internetverbindung (ADSL oder höher) zu öffnen.

Kommentare

Kommentar vom: Donnerstag, 15. Oktober 2009 08:47:55

Meine Meinung

Ich finde diese Vorschriften nicht gut. Das war jetzt schon vor Jahren der Todesstoß für den Weihnachstumzug und das Perchtenlaufen in Wörgl. Niemand aus einer Brauchtumsgruppe wird sich deshalb seine sehr teuere Maske umbauen lassen. In anderen Gemeinden funktionieren diese Veranstaltungen nach wie vor sehr gut. Ich finde diese Entwicklung recht schade, da der Weihnachtsumzug früher in Wörgl ein echtes Highlight war.
Kommentar bewerten:
  • Currently 3/5 Stars.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

2.9105 von 5 (190 Stimmen)



Aktionsbox

Eintrag bewerten!

2,98 von 5 (129 Stimmen)

  • Currently 3/5 Stars.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Top Angebot

Wildschönauer Bahnhof Mittagstisch
von Wildschönauer Bahnhof
Wildschönauer Bahnhof - Gasthaus - Restaurant - Zimmer - Wörgl