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Heimtierdatenbank

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Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

Merkblatt für Hundebesitzer

Seit 1.1.2010 müssen gemäß § 24a Tierschutzgesetz alle in Österreich gehaltenen Hunde spätestens mit einem Alter von 3 Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe von einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

Damit entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde zu ihrem Halter zurückgebracht werden können, müssen die Daten des Eigentümers und die Daten des Hundes in der österreichischen Heimtierdatenbank erfasst werden.

Jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe zu melden. Jede Änderung (z.B. Umzug, Tod des Tieres) ist vom Halter über einen der angeführten Wege zu melden.

  • Falls Sie Ihren Hund bereits kennzeichnen und von einem Tierarzt registrieren haben lassen, vergewissern Sie Sich bitte, ob die Meldung erfolgreich in die Heimtierdatenbank übertragen wurde. Die Übertragung in die Heimtierdatenbank erfolgt nur bei vollständigen Datensätzen.
  • Falls Ihr Hund noch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet und / oder in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert ist, sollte dies unverzüglich erfolgen. Für die Durchführung der Meldung bestehen 3 Möglichkeiten.
  1. Registrierung durch einen praktizierenden Tierarzt:
    Tierärzte können die Registrierung z. B. im Zuge der Kennzeichnung in einer privaten Datenbank (z. B. Animal Data) vornehmen. Vollständige Meldungen werden dann in die Heimtierdatenbank übertragen. Die Kosten für die Registrierung sind vom Tierbesitzer zu tragen.
  2. Registrierung durch den Tierhalter selbst:
    Mit einer Bürgerkarte kann der Tierbesitzer über folgende Internetadresse Zugang zur Heimtierdatenbank erhalten und dort die Registrierung selbst vornehmen: http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ .
  3. Registrierung durch die Behörde in der Heimtierdatenbank: Bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Registrierungsantrages (download unter http://www.tirol.gv.at/hunderegistrierung/) kann die Eintragung auch durch die für den Wohnsitz des Halters zuständige Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt werden. Die Gebühren für die Registrierung belaufen sich auf € 28,20 und sind vom Tierbesitzer zu tragen.

Für weitere Fragen wenden Sie Sich bitte an den für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtstierarzt.




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