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Ausschreibung der Wahl der Österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

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Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung wird hiermit die Verordnung der Bundesregierungüber die Ausschreibung der Europawahl, BGBI. II Nr. 35/2014, bekanntgemacht

Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:

"Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der Österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.

Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung- EuWO, BGBI. Nr. 117/1996, zuletzt geändertdurch BGBI. I Nr. 9/2014, wird verordnet:

§ 1. Oie Wahl der Österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 25. Mai 2014 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 11. 2014 bestimmt."




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