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Jetzt Online machen: Ihre Arbeitnehmer/innenveranlagung!

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Wie komme ich zu meinem Geld?

Sobald der Arbeitgeber den Lohnzettel für das abgelaufene Jahr an das Finanzamt übermittelt hat – in der Regel Ende Februar des Folgejahres – kann Ihre Arbeitnehmer/innenveranlagung vom Finanzamt bearbeitet werden. Das entsprechende Formular für die Arbeitnehmer/innenveranlagung können Sie händisch ausgefüllt an das Finanzamt schicken oder direkt beim Finanzamt abgeben.

FinanzOnline – Rascher und einfacher per PC

Mit FinanzOnline (www.finanzonline.at), der elektronischen Veranlagung über das Internet, bieten wir ein modernes und kundenorientiertes Service im Internet an, das den Amtsweg mit der Finanzverwaltung bequem und unkompliziert macht. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Sie können zuhause gemütlich auf der Couch sitzen und sich nebenbei in aller Ruhe die zu viel bezahlte Steuer zurückholen – mit einem Klick und rund um die Uhr – das ist Flexibilität. Mit FinanzOnline können steuerliche Angelegenheiten schneller und effizienter erledigt werden. Das spart Zeit und Geld – sowohl Ihnen als auch der Finanzverwaltung.

Insgesamt haben Sie fünf Jahre Zeit, um Ihre Arbeitnehmer/innenveranlagung einzureichen (der Antrag für 2007 kann also bis Ende 2012 gestellt werden).

Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Absetzbar sind – unter bestimmten Voraussetzungen – Sonderausgaben (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, Kirchenbeitrag, Wohnraumsanierung, Spenden), außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten oder Kinderbetreuungskosten) und Werbungskosten (z.B. Computer, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Umschulungen, Kosten für beruflich veranlasste Telefonate, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge).

Wo finde ich weitere Informationen zur Arbeitnehmer/innenveranlagung?

Tipps und Informationen zur Arbeitnehmer/innenveranlagung finden Sie im jährlich erscheinenden Steuerbuch. Einen Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen rund um FinanzOnline finden Sie im Folder „FinanzOnline – Mit einem Klick Geld zurück“. Beide Folder stehen Ihnen auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at zum Download bereit bzw. können auch kostenlos bestellt werden. Selbstverständlich liegen unsere Broschüren auch in den Finanzämtern auf.

Möchten Sie Ihre Fragen lieber telefonisch stellen, steht Ihnen das Bürgerservice des Finanzministeriums unter 0810 001 228 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr bzw. unter buergerservice@bmf.gv.at zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FinanzOnline-Hotline helfen Ihnen außerdem bei Fragen zu FinanzOnline gerne unter 0810 221 100 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr weiter.


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